Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen
bei Kindern und Jugendlichen in Schulen
- Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte –
Stand: 12.03.2021
Änderungen gegenüber der Fassung vom 10.12.2020 sind jeweils gelb markiert.
1. Wann muss mein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben?
Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten Krankheitssymptomen wie
- Fieber
- Husten
- Kurzatmigkeit, Luftnot
- Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns
- Hals- oder Ohrenschmerzen
- (fiebriger) Schnupfen
- Gliederschmerzen
- starke Bauchschmerzen
- Erbrechen oder Durchfall
ist der Schulbesuch NICHT erlaubt.
NEU: Ein SCHULBESUCH IST ERST WIEDER MÖGLICH, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:
- Die Schülerin bzw. der Schüler ist wieder bei gutem Allgemeinzustand (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) ODER
- Die Schülerin bzw. der Schüler hat
- Schnupfen oder Husten mit allergischer Ursache (z.B. Heuschnupfen),
- verstopfte Nasenatmung (ohne Fieber) oder
- gelegentlichen Husten, Halskratzen oder Räuspern.
NEU: In jedem Fall muss vor dem Schulbesuch ein negatives Testergebnis
auf Basis eines POC-Antigen-Schnelltests* oder eines PCR-Tests
vorgelegt werden. Ein Antigen-Selbsttest reicht hierfür nicht aus!
2. Darf mein Kind mit leichten, neu aufgetretenen und nciht
NEU: In den folgenden Fällen ist ein Schulbesuch ohne Test möglich:
- Schnupfen oder Husten mit allergischer Ursache (z.B. Heuschnupfen)
- Verstopfte Nasenatmung (ohne Fieber)
- Gelegentlicher Husten, Halskratzen oder Räuspern
NEU: In allen anderen Fällen ist der Schulbesuch nur erlaubt,
wenn ein negatives Testergebnis auf Basis eines
POC-Antigen-Schnelltests* oder eines PCR-Tests vorgelegt wird.
Ein Antigen-Selbsttest reicht hierfür nicht aus!
Schülerinnen und Schüler die Schule entgegen dieser Vorgaben die Schule besuchen, werden in der Schule isoliert und
– sofern möglich – von den Eltern abgeholt oder nach Hause geschickt.
*) Durchführung eines solchen Tests z. B. in den lokalen Testzentren, bei Ärzten oder bei an- deren geeigneten Stellen.