Offener Ganztag

Claudia Beck (Leitung), Manuela Kuntermann, Christine Guttenberger, Petra Sturm

Seit dem Schuljahr 2000/01 gibt es an unserer Schule eine Ganztagesbetreuung. Sie beinhaltet ein gemeinsames Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung sowie verschiedene Freizeitangebote.
Betreut werden die Kinder und Jugendlichen von Montag bis Donnerstag durch pädagogische Fachkräfte. In Einzelfällen kann auch familientherapeutische Unterstützung angenommen werden. Die Anmeldung erfolgt durch einen Aufnahmeantrag. Die Anwesenheit ist verpflichtend. Zu dem Konzept gehört ein gemeinsames Mittagessen für 4,20 € pro Portion und Getränk. Es fallen nur die Kosten für das Essen an, weitere Kosten übernimmt die Stadt Neumarkt.
Wer sich näher informieren möchte, kann sich an das Sekretariat der Schule wenden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen für den Nachmittag ein zusätzliches Getränk mitnehmen.
Ausflüge werden durch einen Elternbrief angekündigt.


Wichtig: Da das Essen täglich abgerechnet wird, ist es wichtig, im Krankheitsfall das Essen bei Frau Stark (Stadt Neumarkt) abzumelden.


Anwesenheitspflicht: Für die angemeldeten Tage besteht Anwesenheitspflicht. Wenn Sie Ihr Kind im Krankheitsfall entschuldigen, teilen Sie bitte dem Sekretariat mit, dass es die offene Ganztagesschule besucht.

Pädagogische Schwerpunkte:

  •  Soziale Förderung durch Angebote, die verschiedene Interessen der Schüler wecken, aufgreifen und fördern.
  •  Selbständigkeit und Eigenverantwortung durch Mitgestaltung.
  •  Soziale Kompetenzen stärken, z.B. durch die altersgemischte Struktur lernen jüngere und ältere Schüler voneinander.
  •  Zusammenarbeit mit Eltern und Lehrern.

Anmeldung:

Die Schülerinnen und Schüler werden von ihren Erziehungsberechtigten für die offene Ganztagesschule vor Beginn des jeweiligen Schuljahres im Sekretariat angemeldet. Die Anmeldung ist für das jeweilige Schuljahr verbindlich.
Anmeldung und Teilnahme an der offenen Ganztagesschule müssten mindestens für zwei Nachmittage mit einem Umfang von mindestens sechs Wochenstunden erfolgen.
Für die Schülerinnen und Schüler besteht im Umfang der Anmeldung Anwesenheits- und Teilnahmepflicht. Es gelten die Bestimmungen der Schulordnung für Befreiungen und Beurlaubungen.